Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Präambel
„Feeterie“, (in der Folge „Feeterie“), Inhaberin: neolime GmbH, Kolonitzgasse 2/54, 1030 Wien, FN: 574724h bietet für Händler (in der Folge „VERKÄUFER“) die Möglichkeit, auf der Online-Vertriebs-Plattform: https://www.feeterie.com/ (in der Folge „PLATTFORM“) Unterwäsche anzubieten und zu verkaufen. Die VERKÄUFER haben die Möglichkeit, ihre Waren den Kunden (in der Folge „ENDKUNDE“) auf der PLATTFORM online zu präsentieren.
Klarstellend wird festgehalten, dass Feeterie in Bezug auf den Verkauf von Waren weder Vertragspartner des VERKÄUFERS noch des ENDKUNDENS ist. Feeterie ist auch kein Vermittler. Feeterie stellt lediglich die PLATTFORM auf technischer Ebene zur Verfügung. Einen Umsatz generiert Feeterie dadurch, indem VERKÄUFER ein Entgelt für die Positionierung auf der PLATTFORM bezahlen. Die Zustellung und Abrechnung der Ware obliegt alleine dem VERKÄUFER.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) richten sich an Unternehmen im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (bzw Art 2 Z 2 der RL EU 2011/83/EU), welche die PLATTFORM kommerziell einsetzen möchten, aber auch an Verbraucher, im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG.
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
- Geltungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Feeterie einerseits und dem VERKÄUFER andererseits.
Diese AGB verdrängen etwaige AGB des VERKÄUFERS.
Klarstellend wird festgehalten, dass Feeterie in keinem Vertragsverhältnis mit dem ENDKUNDEN steht. Feeterie haftet nicht für etwaige Leistungsstörungen im Verhältnis des VERKÄUFERs zum ENDKUNDEN.
Geschäfts-, Vertrags-, und Bestellsprache ist Deutsch.
- Nutzungsvoraussetzungen
Der VERKÄUFER hat seine Daten vertraulich zu behandeln. Sollte der VERKÄUFER den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er die Feeterie unverzüglich darüber zu informieren.
Der VERKÄUFER hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung der PLATTFORM gefährden oder beeinträchtigen (inklusive Cyber-Attacken) könnten. Ein derartiges Verhalten wird rechtlich verfolgt.
Es liegt in der Verantwortung des VERKÄUFERS, die erforderliche elektronische Infrastruktur (insbesondere E-Mail-Account sowie Hard- und Software-Infrastruktur) für die Nutzung der PLATTFORM zu schaffen. Feeterie treffen diesbezüglich keine Aufklärungs- und Beratungspflichten.
Es liegt in der Verantwortung des VERKÄUFERS, geeignete Passwörter einzusetzen und diese sicher zu verwahren.
- Angebot, Vertragsabschluss
Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig nutzen“ und die Angabe der erforderlichen Daten in die Eingabe-Maske gibt der VERKÄUFER ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit Feeterie ab. Feeterie ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.
Feeterie bestätigt dem VERKÄUFER den Erhalt eines Angebots durch eine E-Mail an die vom VERKÄUFER bekannt gegebene Adresse („Bestellbestätigung“). Diese E-Mail stellt keine Annahme des Angebots vom Feeterie dar.
Feeterie kann Angebote dadurch annehmen, dass sie den Erwerb des Angebots in einer weiteren E-Mail bestätigt („Auftragsbestätigung“) oder konkludent indem ein Zugang zur PLATTFORM bereitgestellt wird.
- Sperrung von Inhalten und Verweigerung der Registrierung
Feeterie ist dazu berechtigt, das Hochladen von Inseraten zu verweigern bzw diese zu entfernen, wenn Feeterie Tatsachen oder Umstände bewusst werden, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information des VERKÄUFERS offensichtlich wird.
Feeterie ist weiters berechtigt einen VERKÄUFER zu sperren, wenn dieser trotz Abmahnung vertragswidrig handelt oder ein begründeter Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der PLATTFORM besteht. Feeterie wird den VERKÄUFER unverzüglich über die Sperrung und die Gründe, die zur Sperrung führten, informieren (vgl Art 4 „P2B-Verordnung“).
- Vorgaben an Inserate
Der VERKÄUFER verpflichtet sich dazu, dass er beim Hochladen von Informationen auf der PLATTFORM sämtliche gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Urheberrecht und Datenschutzrecht, beachtet.
Es liegt in der Verantwortung des VERKÄUFERS, dass auf den Bildern abgelichtete Personen mit der Veröffentlichung des Fotos einverstanden sind.
Bilder sind als .jgp oder .png (RGB) auf der gesamten PLATTFORM hochzuladen.
- Rankings (Art 5 Abs 2 P2B-VO)
Die Platzierung der Inserate auf der PLATTFORM erfolgt nach folgenden Kriterien: Aktuellste Inserate werden oben angezeigt.
- Rücktrittsrecht nach FAGG
Dieses Rücktrittsrecht gilt nur für Verbraucher.
Der VERKÄUFER hat das Recht, seine Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen, wenn der Vertrag im elektronischen Weg abgeschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der VERKÄUFER der Feeterie mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der VERKÄUFER kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches im Anhang I B des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz angeführt ist (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008847) und auch auf der Website von Feeterie abgerufen werden kann.
Eine Widerrufserklärung ist an die folgende Adresse zu richten:
„Feeterie“,
Email: office@feeterie.com
Kolonitzgasse 2/54
1030 Wien
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der VERKÄUFER die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, wird dem VERKÄUFER eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt. Wenn der VERKÄUFER die Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag widerruft, hat Feeterie alle Zahlungen, die sie vom VERKÄUFER bereits erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten die sich daraus ergeben, dass der VERKÄUFER eine andere Art der Lieferung als die von Auftragnehmer angebotene, günstige Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Feeterie eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet Feeterie dasselbe Zahlungsmittel, das der VERKÄUFER bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.
- Zahlungsmodalitäten
Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem vom VERKÄUFER ausgewählten Modell.
Die von Feeterie akzeptierten Zahlungsmethoden sind im Webshop angeführt.
Das Entgelt für die Nutzung der PLATTFORM wird jedes Monat am Tag des Vertragsabschlusses automatisch abgebucht. Dazu ein Beispiel zur besseren Veranschaulichung. Der Vertragsabschluss erfolgt am 15.5.2024. Die Zahlungspflicht startet am 15.5.2024. Fortan wird bis zum Vertragsende das Entgelt immer am 15. des jeweiligen Monats abgebucht.
Das Entgelt wird monatlich im Voraus entrichtet. Im Folge einer Kündigung erfolgt keine aliquote Rückzahlung. Das Einzugsverfahren wird allerdings umgehend gestoppt.
Sofern an diesem Tag nicht ausreichend Geld auf dem Konto des VERKÄUFERS verfügbar ist, wird die Nutzung der PLATTFORM automatisch – und ohne Vorwarnung – gesperrt, bis eine erneute Zahlung stattfindet. Feeterie haftet nicht für einen etwaigen dadurch beim VERKÄUFER entstandenen Schaden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Feeterie den VERKÄUFER nicht gesondert über die automatische Verlängerung des Vertragsverhältnisses informieren muss. Es liegt in der Verantwortung des VERKÄUFERS, die in Punkt 20 genannte Kündigungsfrist zu beachten.
Die auf der Website von Feeterie angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzssteuer noch nicht inkludiert.
Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge.
Sofern der VERKÄUFER die Variante „Unlimited“ auswählt, ist eine einmalige Gebühr zu entrichten.
Feeterie ist berechtigt, sämtliche Preise zum 1.1. oder 1.7. einmal pro Jahr an den aktuellen Verbraucherspreisindex anzupassen. Als Referenz gilt der Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, welcher auf der Website der Statistik Austria veröffentlicht wird.
- 10.Werknutzungsbewilligung
Feeterie erteilt dem VERKÄUFER die nicht ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und örtlich für die Zwecke des Geschäftsverhältnisses beschränkte Werknutzungsbewilligung (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG) die PLATTFORM zu nutzen.
Kennzeichnungen der PLATTFORM, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
- Zurverfügungsstellungspflicht
Feeterie ist dazu verpflichtet, die PLATTFORM für die Dauer des Vertragsverhältnisses dem VERKÄUFER zur Verfügung zu stellen sowie für die Instandhaltung der PLATTFORM zu sorgen.
Feeterie behält sich jedoch das Recht vor, den Betrieb der PLATTFORM, nach angemessener Ankündigung, einzustellen.
- 12.Mitwirkungspflichten
Der VERKÄUFER wirkt für die Nutzung der PLATTFORM im erforderlichen Umfang mit. Ein diesbezügliches Versäumnis des VERKÄUFERS geht nicht zu Lasten von Feeterie und mindert insbesondere nicht dessen Entgeltansprüche.
- Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung
Die Haftung von Feeterie für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist generell der Höhe nach beschränkt auf das Zwölffache der monatlich vom VERKÄUFER zu entrichtenden (Netto-)Entgeltsumme. Im Falle der Option „Unlimited“ ist die Haftungssumme mit der einmaligen Gebühr beschränkt.
Die Haftung der Feeterie für entgangenen Gewinn des VERKÄUFERS ist ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht hinsichtlich Personenschäden und hinsichtlich des Produkthaftungsgesetzes sowie bei einer vorsätzlichen Schädigung.
Feeterie übernimmt keine Haftung, wenn die PLATTFORM aufgrund eines temporären Ausfalls des Servers kurzfristig nicht bereitgestellt werden kann und dem VERKÄUFER dadurch ein Schaden entsteht, sofern es sich beim VERKÄUFER um einen Unternehmer handelt.
Feeterie haftet nicht für Inhalte (insbesondere Fotos), die der VERKÄUFER auf der PLATTFORM veröffentlicht. Für die Rechtmäßigkeit oder die Richtigkeit der vom VERKÄUFER eingestellten Inhalte ist ausschließlich der VERKÄUFER verantwortlich. Insbesondere hat der VERKÄUFER sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter an den veröffentlichen Inhalten bestehen. Feeterie trifft keine Verpflichtung die vom VERKÄUFER veröffentlichten Inhalte zu überwachen oder zu forschen, ob eine rechtswidrige Tätigkeit vorliegt Art 8 Digital-Services-Act).
Sollte der VERKÄUFER jedoch Kenntnis einer rechtswidrigen Handlung auf der PLATTFORM erlangen, wird um unverzügliche Benachrichtigung der Feeterie ersucht.
- Beiziehung von Subunternehmern
Feeterie kann sich für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen nach § 1313a ABGB) bedienen.
- Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Feeterie ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Feeterie wird den VERKÄUFER über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der VERKÄUFER hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 21 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des VERKÄUFERS, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen, sofern der VERKÄUFER ein Unternehmen ist. Einseitige und sachlich nicht gerechtfertigte Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf diese Weise nicht umgesetzt werden. Davon unbenommen bleibt eine Preisanpassung im Sinne des Punktes 9.
- Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Ausmaß erlaubt (iSd Art 6 Abs 1 lit b DSGVO). Ansonsten ist Feeterie und der VERKÄUFER wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände und Daten, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. Feeterie und der VERKÄUFER verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen. Die Geheimhaltungspflichten gelten nicht, sofern der VERKÄUFER ein Verbraucher ist.
Feeterie macht darauf aufmerksam, dass Daten des VERKÄUFERS aufgrund eines berechtigten Interesses verarbeitet werden können, um dem VERKÄUFER Werbung zukommen zu lassen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der VERKÄUFER kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
- Sperrung des Zugangs zur PLATTFORM (Art 3 Z 1 lit c P2B-VO)
Sofern Feeterie berechtigten Grund zur Annahme hat, dass der VERKÄUFER, oder einer seiner ENDKUNDEN, die PLATTFORM auf rechtswidrige Art und Weise verwendet, ist Feeterie berechtigt, den Zugang zur PLATTFORM unverzüglich, und ohne vorherige Ankündigung, zu sperren. Die Möglichkeit weiterer Rechtsbehelfe bleibt dadurch unbenommen. Sollte einem ENDKUNDEN durch die Sperrung des Vertragsverhältnisses ein Schaden entstehen, kann Feeterie dafür nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, diese Sperrung war unbegründet.
- Dauer des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis mit dem VERKÄUFER wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann jederzeit und ohne Kündigungsfrist gekündigt werden (siehe zum Zahlungstermin Punkt 9). Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Kündigung einmal gezahlte Beträge nicht zurückgezahlt werden.
Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt dadurch unbenommen.
Feeterie trifft, abgesehen von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (im Sinne des § 212 UGB bzw §132 BAO), keine Verpflichtung, Daten, welche über die PLATTFORM gewonnen wurden, über das Vertragsverhältnis hinaus zu speichern.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Diese Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm die zwingenden Regelungen seines Aufenthaltsstaats gewähren (vgl Art 6 Abs 2 Rom I-VO).
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien (3. Bezirk), Österreich.
Wenn der VERKÄUFER Verbraucher ist und im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Inland beschäftigt ist, so kann der VERKÄUFER davon abweichend nur vor jenen Gerichten geklagt werden, in deren Sprengel sein Wohnsitz, sein gewöhnlicher Aufenthalt oder sein Ort der Beschäftigung liegt.
Erfüllungsort ist der Sitz der Feeterie.
Es wird auf die Möglichkeit einer Streitbereinigung im Wegen einer Online-Streitbeilegungsplattform (Art 14 Abs 1 S 1 ODR-VO) (https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE) und nationaler Verbraucherschlichtungsstellen hingewiesen. Feeterie ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit.
Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, bietet Feeterie an, Streitigkeiten vor einem unparteiischen und unabhängigen Mediator zu regeln (Art 10 P2B-VO).
- Sonstiges
Feeterie empfiehlt dem VERKÄUFER diese AGB dauerhaft zu speichern.
(August 2024)
Widerrufserklärung nach FAGG
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